Die Unionsfraktion im Bundestag schrumpfte bereits im Dezember 2006 um ein Mandat, durch den Partei-Austritt des Abgeordneten Henry Nitzsche. Dieser wurde als Direktkandidat der CDU gewählt und schied am 15. Dezember 2006 aus der Fraktion CDU/CSU aus.
Durch den Verzicht von Matthias Wissmann (CDU) im Juni 2007, auf sein Mandat im Bundestag und durch den Tod von Johann-Heinrich Krummacher (CDU) im Februar 2008, reduzierte sich die Fraktionsstärke der Union erneut, auf nur noch 223 Abgeordnete. Die Mandate von Wissmann und Krummacher konnten beide nicht nach besetzt werden, da es sich in beiden Fällen um Überhangmandate handelte und diese, nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, nicht nach besetzt werden dürfen.
Bei der diesjährigen Europawahl wurde der Bundestagsabgeordnete Peter Jahn (CDU) auf der Landesliste Sachsen auf Listenplatz 2 aufgestellt. Trotz des bislang nur vorläufigen Wahlergebnis der Europawahl ist für Jahn ein Mandat für das Europäische Parlament sicher.
Nimmt Peter Jahn sein Mandat im EU-Parlament an, muss er sein Bundestagsmandat niederlegen, da es im Artikel 7 Abs. 2 des Direktwahlakt (Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen
der Abgeordneten des Europäischen Parlaments) heißt:
Die Niederlegung des Bundestagsmandat von Jahn würde den Verlust eines weiteren Sitzes im Bundestag für die CDU/CSU bedeuten, da Jahn ebenfalls ein Überhangmandat für die CDU besitzt. Damit hätte die SPD und die Union in Zukunft die gleiche Fraktionsgröße, mit je 222 Abgeordnete im Deutschen Bundestag.
Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Bundestag würde auf 611 sinken.
Quelle: Deutscher Bundestag; Wahlrecht.de