Europawahl 2014: Wahlrecht nur einmal ausüben
Gleiches Wahlrecht für alle – das kennzeichnet die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf hin, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. So schreibt es das Europawahlgesetz vor. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.