„Es war mehr als Öffentlichkeitsarbeit, was die Ex-Regierung im Saarland 2009 betrieb – und nicht zulässig. Ein Gericht hat die frühere CDU-Führung des Landes der unerlaubten Wahlwerbung für schuldig befunden. Die klagende SPD hofft auf eine Signalwirkung.“
Quelle: spiegel-online