Heute wurde per Urteil vom Bundesverfassungsgericht die Verwendung der bisherigen Wahlcomputer verboten. Wahlcomputer waren in 39 der 299 Wahlkreise zur Bundestagswahl 2005 eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Speziell wurde die Verwendung der Wahlcomputer Nedap ESD1 und ESD2 untersagt.
>> 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 – Urteil vom 3. März 2009
>> Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 03.03.2009