Kommunalwahlen Baden-Württemberg 2009

Von | 2. Juni 2009

Am Sonntag (07.06.2009) wird in Baden-Württemberg nicht nur eine Stimme für das Europaparlament abgegeben. Denn wie alle fünf Jahre, so auch diesen Sonntag,  werden in den Gemeinden von Baden Württemberg die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.

Was wird bei den Kommunalwahlen am 07. Juni 2009  alles gewählt:

Kreistag

Die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen.
Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.
Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Sie beträgt mindestens 24 Kreisräte und steigt mit zunehmender Einwohnerzahl auf – nach den derzeit zu Grunde liegenden Einwohnerzahlen – bis zu 84 Kreisräte. Durch Ausgleichssitze kann die tatsächliche Zahl der Kreisräte noch höher sein. Wahlberechtigt und wählbar sind die volljährigen Deutschen und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Gemeinderat

Die Gemeinderatswahlen in den 1.101 Städten und Gemeinden von Baden-Württemberg.
Wahlgebiet ist die Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die in jeder Gemeinde gesondert eingereicht werden müssen. Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss.

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl, sie beträgt mindestens acht und höchstens 60 Gemeinderäte. Wahlberechtigt und wählbar sind die Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Bürgermeister und Beigeordnete sind mit ihrem Amtsantritt auch dann Bürger einer Gemeinde, wenn sie nicht dort wohnen.

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Ortschaftsrat

Ortschaftsratswahlen werden in einzelnen Ortsteilen der Gemeinden durchgeführt, für die Gemeinden die Ortschaftsverfassung eingeführt haben.
Die Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte wird von der Gemeinde durch die Hauptsatzung bestimmt. Wahlberechtigt und wählbar sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Obwohl der Verband Region Stuttgart keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, wird die Regionalversammlung ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts gewählt.
Die Regionalversammlung hat 80 Mitglieder.

Wahlberechtigt und wählbar sind Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet wohnen.

Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt (Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis). Gewählt wird in diesen Wahlkreisen nach Listenwahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

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