Europawahl: Briefwahl leicht gemacht

Von | 24. Mai 2009

Briefwahl-Unterlagen für Europawahl bis spätestens 4. Juni abschicken.

Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen, in der man seinen ersten Wohnsitz hat. Dafür kann man ganz einfach das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Die Briefwahl-Unterlagen können damit entweder persönlich im Wahlamt abgeholt oder per Post beantragt werden. In den Gemeinden stehen bereits Wahlkabinen zur geheimen Stimmabgabe bereit, wenn Briefwähler schon vor ihrem Urlaub direkt im Rathaus wählen wollen. Die Unterlagen können auch durch eine vom Wahlberechtigten schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden. Ein entsprechendes Formular ist bereits auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Außerdem ist eine Antragstellung per E-Mail oder Fax möglich. Um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden, ist dabei die Angabe folgender persönlicher Daten notwendig: der vollständige Name, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum. Telefonisch können keine Unterlagen zur Briefwahl angefordert werden.

Die Briefwahlunterlagen werden von den Gemeinden auch an die Urlaubsadresse geschickt. Doch Vorsicht: Briefe ins Ausland dauern länger, die Briefe zurück nach Deutschland ebenfalls.

Die Anträge können bis Freitag, 5. Juni, 18 Uhr, gestellt werden. Der bayerische Landeswahlleiter Karlheinz Anding warnt jedoch vor einer zu späten Rücksendung der Wahlunterlagen und rät, sie spätestens am Donnerstag, 4. Juni, abzuschicken. Notfalls kann der Wahlbrief auch noch am Wahltag selbst persönlich oder durch eine Vertrauensperson bis spätestens 18 Uhr in den Hausbriefkasten der zuständigen Gemeinde eingeworfen werden.

Quelle: Süddeutsche

4 Gedanken zu „Europawahl: Briefwahl leicht gemacht

  1. Kramer

    Danke für die Antwort. Doch:
    Der Artikel ist leider falsch.
    Erstens handelt es sich bei meinem Stimmzettel um einen Briefwahlstimmzettel. Laut Artikel geht das ja gar nicht.
    Zweitens ist natürlich Anonymität nicht gewährleistet, wenn die Zahl der möglichen Treffer zwei beträgt wie in dem Beitrag behauptet.
    Es gibt weitere Kritikpunkte.

  2. Kramer

    Ärgerlich!
    Auf meinem Wahlzettel sind personenbezogene Angaben zu Alter und Geschlecht. Ich sehe das Recht der geheimen Wahl gefährdet. Es ist ein Recht, dass eine Wahl geheim sei. Denn:
    „Geheim muss eine Wahl sein, damit die Freiheit der Entscheidung gewährleistet wird. Also muss sichergestellt werden, dass niemand die Wahl eines Bürgers gegen dessen Willen beeinflussen kann oder in seine Entscheidung Einsicht nehmen kann.“

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