Pressemitteilung des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes
WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte,
die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der
Europawahl am 7. Juni 2009 wählen können. Voraussetzung ist, dass sie im
Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige
Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal
müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit
ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
c/o Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Ich habe keine Wahlbenachrichtung erhalten und werde nicht darum betteln, mein Grundrecht wahrnehmen zu dürfen.