Kategorie-Archive: Wahlbeteiligung
Europawahl 2019: Wahlbriefe umgehend absenden
Der Bundeswahlleiter weist alle Briefwählerinnen und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Europawahl spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimme für die Europawahl berücksichtigt werden.
Landtagswahl Bayern 2018: Vorläufiges Wahlergebnis
Vorläufiges Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017
Bundestagswahl 2017: Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr
Bei der heutigen Bundestagswahl haben bis 14:00 Uhr 41,1 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimmen abgegeben. Dabei sind die abgegebenen Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler nicht berücksichtigt.