Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl

Von | 22. September 2009

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte,
die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der
Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen können. Voraussetzung dafür
ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen
sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt
werden. Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des
Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
ausweisen.

Quelle: Pressemitteilungn Nr.66/2009  des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes

2 Gedanken zu „Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl

  1. Tullius

    Tja,Perso reicht nicht aus! Ich habe die Wahbenachrichtigungskarte nicht erhalten, das auch im Rathaus 3 Wochen vor der Wahl gemeldet. Die sagten mir, Perso reicht….Ich also heute hin, und….siehe da, ein anderer hat meine Karte morgens schon abgegeben und für mich gewählt.Scheinbar hat ihm versehentlich die Post meine Karte eingeworfen,und dann hat eben einer 2 Stimmen abgeben können.Meine eigene war jedenfalls nicht mehr gefragt (Pech gehabt)

  2. Alf

    Was muss man tun wenn man im Wählerverzeichnis ebenfalls nicht gelistet ist? Man aber deutscher Bundesbürger ist und das 18 Lebensjahr erreicht hat? Also quasi Wahlberechtigt ist?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert