„Ist die Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament verfassungskonform? Nein, findet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Nach SPIEGEL-Informationen haben er und 30 weitere deutsche Staatsrechtler deswegen jetzt Beschwere beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.“
Quelle: spiegel-online