Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Listen der Bewerberinnen und Bewerber für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tage vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).
Quelle: Bundeswahlleiter